Arbeitnehmererfindung

 

Paul & Albrecht Patentanwaltssozietät - ArbeitnehmererfindungDamit ein Unternehmen ein Patent- oder Gebrauchsmuster anmelden kann, müssen die Rechte an der Erfindung von dem Erfinder bzw. den Erfindern auf das Unternehmen übertragen werden. Bei Erfindungen von Arbeitnehmern sind die Regeln des Arbeitnehmererfindergesetzes (ArbnErfG) anzuwenden, das in der Klein- und Mittelindustrie häufig unbekannt ist und deshalb dort vielfach nicht angewendet wird. So kommt es nicht selten zu irreparablen Fehlern.

Wir beraten unsere Mandanten in allen Fragen des Arbeitnehmererfinderrechts, einschließlich der Vergütungsfragen. Wir helfen beim Aufbau einer möglichst effizienten Organisation des Arbeitnehmererfinderwesens in den Betrieben unserer Mandanten und können dabei auf Erfahrungen zurückgreifen, die wir bei der Umorganisation von Patentabteilungen in Großunternehmen erworben haben. Auf Wunsch übernehmen wir aber auch die gesamte Abwicklung des Arbeitnehmererfinderwesens für unsere Mandanten. Bei arbeitnehmererfinderrechtlichen Streitigkeiten vertreten wir unsere Mandanten vor dem Schiedsgericht des Deutschen Patent- und Markenamtes und vor den ordentlichen Gerichten.